ÜBER UNS

WER WIR SIND

Die KG Narrenzunft wurde am 23. Februar 1933 – dem Weiberdonnerstag – von einigen Mitgliedern des sog. „Schnäuzerclubs“ gegründet. Diesen Herren sind wir heute noch dankbar und blicken voller Stolz auf eine fast 90-jährige Vereinsgeschichte zurück.


„Die Zunft hat den Zweck und den Sinn, die Geselligkeit, den echt fröhlichen rheinischen Humor, unseren uralten Karneval zu hegen und zu pflegen, die Liebe zur Heimat, die Treue zum Volke zu beleben, Gemütlichkeit und Geselligkeit innerhalb und außerhalb der Zunft aufrecht zu erhalten und den Bürgern in einigen schönen gemütlichen Stunden die Sorgen des Alltags vergessen zu lassen, allen wohl und niemand weh zu tun“.


Diesem Grundsatz fühlen wir uns dem Kern nach auch heute noch verpflichtet, auch wenn sich unser Vereinszweck und der Sprachgebrauch weiterentwickelt und an die heutige Zeit angepasst haben.

Der Tradition verbunden sein heißt aber nicht, altmodisch oder „verstaubt“ zu sein. Die KG Narrenzunft ist ein junggebliebener Verein, dessen Strukturen an die aktuellen Bedürfnisse und Anforderungen eines modernen Vereinsmanagements angepasst wurden.


Heute besteht der Verein aus 6 aktiven Abteilungen mit einer weitestgehenden Souveränität im Rahmen der Satzung. Dies gewährleistet ein aktives Vereinsleben mit knapp 200 Mitgliedern, die sich in unserer Gesellschaft stets für den Erhalt und Fortbestand von Tradition und Karnevalsbrauchtum einsetzen.

Lernen Sie uns und unseren Verein kennen – durch unsere Homepage oder noch besser, indem Sie bei uns mitmachen.

Darüber hinaus würden wir uns sehr freuen, wenn Sie unsere Arbeit der Förderung des Brauchtums Karneval unterstützen möchten.

GRUSSWORTE

AN DIE REMAGENER JECKEN

Liebe Freunde des Rheinischen Karnevals,


Karneval feiern nach alter Tradition und mit neuem Wind, das ist das, was wir dieses Jahr mit Euch zusammen erleben möchten.
In den letzten Jahren hat sich ein Wandel vollzogen, indem wir versuchen, Tradition und modernen Karneval zu vereinen. Nach dem Motto: Jung und Alt feiern zusammen Karneval.
In einer sich ständig verändernden Welt ist es für uns wichtig, an alten Dingen festzuhalten (wenn möglich) und gleichzeitig offen für Veränderungen zu sein (wenn nötig). Wir hoffen, durch einige Veränderungen auch die Jugend und Junggebliebenen anzusprechen.
Ein großer Teil des Gelingens unserer Veranstaltungen ist der Einsatz und die Leistung unserer Mitglieder, die oft viele Stunden investieren, um alles zu organisieren und zu stemmen. Von der Planung bis zur Durchführung ist es eine Herausforderung, die nur mit viel Engagement und Hingabe bewältigt werden kann.
Und so freuen wir uns umso mehr, dass sich unsere Vereinsjugend reaktiviert hat und sich ein Damenkomitee als jüngste Abteilung gegründet hat. Beide bereichern unser Vereinsleben und wir wünschen unserem Jugendvorstand und dem Damenkomitee viel Erfolg in ihrer ersten Session.
Vielen Dank sagen wir allen, die dazu beitragen, dass wir zusammen mit viel Spaß eine unvergessliche Session 2024/2025 feiern können.
In diesem Sinne:

3x vun Hätze Remagen Alaaf


Wolfgang Reisdorff, 1. Vorsitzender

Werner Efferz, 2. Vorsitzender

 
Liebe Närrinnen und Narren,

verehrte Gäste, Freunde und Gönner der Großen Karnevalsgesellschaft Narrenzunft Remagen!
Ich heiße euch herzlich willkommen zur 5. Jahreszeit – die karnevalslose Zeit ist endlich vorbei, und wir freuen uns, dass es wieder losgeht!

Dieses Jahr führen uns die bezaubernde Prinzessin Beate I. und unsere Kinderprinzessin Julia I. an!
Ein riesiges Dankeschön an euch beide, dass ihr dieses wunderschöne Amt übernommen habt. Wir hoffen, dass es eine unvergessliche Zeit für euch wird!

Unser Highlight: Die Prunksitzung am Samstag, 18.01.2025! Mit dabei sind u.a. Willi und Ernst, die Band Lupo, das Husaren Corps Grün-Weiß Linz, der unglaubliche Heinz, die Ahrtalente und die Magic Dancers! Seid gespannt auf eine ganz besondere Show – es wird anders und neu!

Für unsere jungen Narren findet am Sonntag, 19.01.2025 die Pänz Parade statt, und wir haben ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt.
Lasst uns zusammen schunkeln, singen und eine tolle Zeit haben! Ich wünsche euch allen eine bunte, fröhliche und sonnige Session mit dreimal von Herzen „Remagen Alaaf“!

Eure

Corinna Schilling, Sitzungspräsidentin

Liebe Remagener Narren, liebe Narren aus Nah und Fern!
In den Reihen der „Re-Top-Band“ mit dem Bazillus Karneval infiziert und nach fast 30-jähriger Mitgliedschaft in der „Top 7“ der Möhnegesellschaft freue ich mich, jetzt mit euch in den Sälen, auf den Straßen, dort wo wir uns begegnen, ausgiebig unseren Remagener Karneval zu feiern.
Lasst uns lachen, vor Glück weinen, tanzen, schunkeln, singen frei nach meinem Motto:
„Wir feiern das Leben!“
„Wir haben nicht vier, drei, zwei – wir haben nur ein verdammtes Leben.“ (Bernd Stelter)
Dreimal von Herzen „Remagen ALAAF“
Eure

Prinzessin Beate I.

 
Liebe kleinen und großen Narren,
mit meinem Motto „Ob Leinen los oder das bunte Blumenmeer, meine Vorfahren brachten mich zum Remagener Fasteleer“ grüße ich Euch herzlich als Remagener Kinderprinzessin Julia I.
Mir wurde der Karnevalsvirus in die berühmte Wiege gelegt . Als jüngster Spross des AK Kinder- und Jugendkarneval hatte ich bei der Begleitung vieler Kindertollitäten und am Karnevalszug immer großen Spaß . Im blau-weiß-roten Stadtsoldatenkorps Remagen darf ich mit meinen Freundinnen mein Lieblingshobby Tanzen ausleben.
Liebe Narren , seid dabei, wenn ich am 19. Januar 2025 meine große Pänz Parade in der Rheinhalle feiern werde und genießt den Kamelleregen beim großen Umzug durch Remagen am 2. März 2025. Ich freue mich auf eine tolle Session mit vielen kleinen und großen Narren und grüße alle mit einem 3-fach kräftigen und von Herzen kommenden
Remagen ALAAF!
Eure

Kinderprinzessin Julia I.

 

VERANSTALTUNGEN

TERMINE DER KG NARRENZUNFT

PÄNZ PARADE 2025 Rheinhalle Remagen

der GKG Narrenzunft Remagen von 1933 e.V. | @ Rheinhalle Remagen | am 18.01.2025 – Einlass: 13:00 Uhr – Beginn: 14:11 Uhr | ab 5,00€..

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PRUNKSITZUNG 2025 Rheinhalle Remagen

der GKG Narrenzunft Remagen von 1933 e.V. | @ Rheinhalle Remagen | am 18.01.2025 – Einlass: 17:30 Uhr – Beginn: 19:11 Uhr | ab 26,00€..

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PROKLAMATION 2024 AUSVERKAUFT Foyer Rheinhalle Remagen

der GKG Narrenzunft Remagen von 1933 e.V. | @ Foyer Rheinhalle Remagen | am 16.11.2024 – Einlass: 18:00 Uhr – Beginn: 19:11 Uhr | ab..

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SOZIALE MEDIEN

FACEBOOK

🎈🎂 Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! 💐🎈 Zum Jeburtstagsfest wünsch isch Dir, un dat steht fest, Gesundheit, Glück un ooch dä Rest! Liebe Beate I.! 👑 Zu deinem Geburtstag wünschen wir Dir nur das Beste und eine unvergessliche Session mit vielen wunderbaren Momenten, tollen Menschen, viel Gesundheit und ganz viel zu lachen! 🥳🤡 Genieße den Tag mit deinen Liebsten! 💐🪷 Deine KG Narrenzunft 🎈🎊🎈

🎉 Seit der Gründung im Jahr 2020 setzt sich das Kinder- und Jugendkomitee der KG Narrenzunft tatkräftig für die Förderung, den Schutz und die Karnevalsfreuden unserer Vereinsjugend ein! 🎈👧🧒 Egal, in welcher Abteilung sie aktiv sind, alle Kinder und Jugendlichen der KG Narrenzunft gehören automatisch auch dieser Abteilung an. Zudem können engagierte Erwachsene hier mitwirken und die Jugendabteilung unterstützen. 🤝💖 🔹 2024 hat sich ein neuer Jugendrat formiert – unter der Leitung von Jugendsprecher Leon Klein. Gemeinsam mit den jungen Abteilungskollegen unterstützt er das Festkomitee bei der Organisation von Aktivitäten für unsere Jugend, insbesondere beim Kinderkarneval und der fröhlichen Pänz Parade! 🎭🥳 👫 Wir sind stolz auf unsere Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die bereit sind, zusätzliche Verantwortung zu übernehmen und den Karneval mit Herz und Seele zu gestalten! 🎉🌟 #Jugendarbeit #KarnevalMitHerz #Nachwuchs

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🎈🎂 Happy Birthday! 🎊🎈 Liebe @kinderprinzessinjulia ! 🌸 Wir wünschen Dir zu Deinem Geburtstag nur das allerbeste! 🎂 Genieße den Tag mit deiner Familie und deinen Freunden und bleibe natürlich gesund und munter. 💐🎈🎊 Deine KG Narrenzunft 🍭🎊🎈

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🎉 Liebe Remagener Narren, liebe Narren aus Nah und Fern! 🎭 In den Reihen der „Re-Top-Band“ mit dem Bazillus Karneval infiziert 🤩 und nach fast 30-jähriger Mitgliedschaft in der „Top 7“ der Möhnegesellschaft, freue ich mich, jetzt mit euch in den Sälen, auf den Straßen 🚶‍♀️🚶‍♂️, dort wo wir uns begegnen, ausgiebig unseren Remagener Karneval zu feiern! 🎊 Lasst uns lachen 😂, vor Glück weinen 😢, tanzen 💃🕺, schunkeln 🤗, singen 🎤 frei nach meinem Motto: „Wir feiern das Leben!“ 🌟 „Wir haben nicht vier, drei, zwei – wir haben nur ein verdammtes Leben.“ (Bernd Stelter) 💖 Dreimal von Herzen „Remagen ALAAF“ 🎉🎉🎉 Eure Prinzessin Beate I. 👑

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Wir haben fertig 😀 Das Foyer der Rheinhalle, Keller und Küche sind wieder aufgeräumt. Vielen Dank an die fleißigen Helfer! 💪💪💪 Sollte eine Hexe 🧙‍♀️ Hut und Besen vermissen, so kann sie sich bei Hausmeister Mayk Patella melden.

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🎉👸 Grußwort Kinderprinzessin Julia I. 👸🎉 Liebe kleinen und großen Narren 🤹‍♀️🤹‍♂️, mit meinem Motto „Ob Leinen los oder das bunte Blumenmeer, meine Vorfahren brachten mich zum Remagener Fasteleer“ grüße ich Euch herzlich als Remagener Kinderprinzessin Julia I. 🌸⚓️ Mir wurde der Karnevalsvirus in die berühmte Wiege gelegt 👶🎭. Als jüngster Spross des AK Kinder- und Jugendkarneval hatte ich bei der Begleitung vieler Kindertollitäten und am Karnevalszug immer großen Spaß 🥳🤩. Im blau-weiß-roten Stadtsoldatenkorps Remagen darf ich mit meinen Freundinnen mein Lieblingshobby Tanzen ausleben 💃❤️. Liebe Narren 🎉, seid dabei, wenn ich am 19. Januar 2025 meine große Pänz Parade in der Rheinhalle feiern werde 🎈🥳 und genießt den Kamelleregen beim großen Umzug durch Remagen am 2. März 2025 🌈🍬. Ich freue mich auf eine tolle Session mit vielen kleinen und großen Narren und grüße alle mit einem 3-fach kräftigen und von Herzen kommenden 🎉 Remagen ALAAF 🎉 Eure Julia I. 🥰

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🎉 Seit der Gründung im Jahr 2020 setzt sich das Kinder- und Jugendkomitee der KG Narrenzunft tatkräftig für die Förderung, den Schutz und die Karnevalsfreuden unserer Vereinsjugend ein! 🎈👧🧒 Egal, in welcher Abteilung sie aktiv sind, alle Kinder und Jugendlichen der KG Narrenzunft gehören automatisch auch dieser Abteilung an. Zudem können engagierte Erwachsene hier mitwirken und die Jugendabteilung unterstützen. 🤝💖

🔹 2024 hat sich ein neuer Jugendrat formiert – unter der Leitung von Jugendsprecher Leon Klein. Gemeinsam mit den jungen Abteilungskollegen unterstützt er das Festkomitee bei der Organisation von Aktivitäten für unsere Jugend, insbesondere beim Kinderkarneval und der fröhlichen Pänz Parade! 🎭🥳

👫 Wir sind stolz auf unsere Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die bereit sind, zusätzliche Verantwortung zu übernehmen und den Karneval mit Herz und Seele zu gestalten! 🎉🌟

#Jugendarbeit #KarnevalMitHerz #Nachwuchs
🎈🎂 Happy Birthday! 🎊🎈

Liebe @kinderprinzessinjulia ! 🌸
Wir wünschen Dir zu Deinem Geburtstag nur das allerbeste! 🎂

Genieße den Tag mit deiner Familie und deinen Freunden und bleibe natürlich gesund und munter. 💐🎈🎊

Deine KG Narrenzunft 🍭🎊🎈
🎉 Liebe Remagener Narren, liebe Narren aus Nah und Fern! 🎭

In den Reihen der „Re-Top-Band“ mit dem Bazillus Karneval infiziert 🤩 und nach fast 30-jähriger Mitgliedschaft in der „Top 7“ der Möhnegesellschaft, freue ich mich, jetzt mit euch in den Sälen, auf den Straßen 🚶‍♀️🚶‍♂️, dort wo wir uns begegnen, ausgiebig unseren Remagener Karneval zu feiern! 🎊

Lasst uns lachen 😂, vor Glück weinen 😢, tanzen 💃🕺, schunkeln 🤗, singen 🎤 frei nach meinem Motto: „Wir feiern das Leben!“ 🌟

„Wir haben nicht vier, drei, zwei – wir haben nur ein verdammtes Leben.“ (Bernd Stelter) 💖

Dreimal von Herzen „Remagen ALAAF“ 🎉🎉🎉

Eure Prinzessin Beate I. 👑
🎉👸 Grußwort Kinderprinzessin Julia I. 👸🎉

Liebe kleinen und großen Narren 🤹‍♀️🤹‍♂️,

mit meinem Motto „Ob Leinen los oder das bunte Blumenmeer, meine Vorfahren brachten mich zum Remagener Fasteleer“ grüße ich Euch herzlich als Remagener Kinderprinzessin Julia I. 🌸⚓️

Mir wurde der Karnevalsvirus in die berühmte Wiege gelegt 👶🎭. Als jüngster Spross des AK Kinder- und Jugendkarneval hatte ich bei der Begleitung vieler Kindertollitäten und am Karnevalszug immer großen Spaß 🥳🤩.

Im blau-weiß-roten Stadtsoldatenkorps Remagen darf ich mit meinen Freundinnen mein Lieblingshobby Tanzen ausleben 💃❤️.

Liebe Narren 🎉, seid dabei, wenn ich am 19. Januar 2025 meine große Pänz Parade in der Rheinhalle feiern werde 🎈🥳 und genießt den Kamelleregen beim großen Umzug durch Remagen am 2. März 2025 🌈🍬.

Ich freue mich auf eine tolle Session mit vielen kleinen und großen Narren und grüße alle mit einem 3-fach kräftigen und von Herzen kommenden

🎉 Remagen ALAAF 🎉

Eure Julia I. 🥰
🎉 Grußwort der Sitzungspräsidentin zur Session 2024/2025! 🎉

Liebe Närrinnen und Narren,
verehrte Gäste, Freunde und Gönner der Großen Karnevalsgesellschaft Narrenzunft Remagen! 🎭❤️

Ich heiße euch herzlich willkommen zur 5. Jahreszeit – die karnevalslose Zeit ist endlich vorbei, und wir freuen uns, dass es wieder losgeht! 🎊

Dieses Jahr führen uns die bezaubernde Prinzessin Beate I. und unsere Kinderprinzessin Julia I. an! 👑💖 

Ein riesiges Dankeschön an euch beide, dass ihr dieses wunderschöne Amt übernommen habt. Wir hoffen, dass es eine unvergessliche Zeit für euch wird! 🌟

Unser Highlight: Die Prunksitzung am Samstag, 18.01.2025! Mit dabei sind u.a. Willi und Ernst, die Band Lupo, das Husaren Corps Grün-Weiß Linz, der unglaubliche Heinz, die Ahrtalente und die Magic Dancers! 🎶💃 Seid gespannt auf eine ganz besondere Show – es wird anders und neu! 🤩

Für unsere jungen Narren findet am Sonntag, 19.01.2025 die Pänz Parade statt, und wir haben ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt. 🎈🧒👦

Lasst uns zusammen schunkeln, singen und eine tolle Zeit haben! Ich wünsche euch allen eine bunte, fröhliche und sonnige Session mit dreimal von Herzen „Remagen Alaaf“! ❤️🌞

Eure
Corinna Schilling
Sitzungspräsidentin 🎤
🎉 Liebe Freunde des Rheinischen Karnevals! 🎭❤️

Karneval feiern nach alter Tradition und mit frischem Wind – genau das möchten wir dieses Jahr mit Euch erleben! 🎊 In den letzten Jahren haben wir uns gewandelt und setzen alles daran, Tradition und modernen Karneval zu vereinen. Nach unserem Motto: Jung und Alt feiern gemeinsam! 👴👶

In einer sich ständig verändernden Welt möchten wir an Bewährtem festhalten und zugleich offen für Neues sein. So hoffen wir, durch einige Anpassungen besonders die Jugend und Junggebliebenen anzusprechen. 💃🕺

Ein herzliches Dankeschön an alle, die mit ihrem Einsatz und ihrer Leidenschaft zum Gelingen unserer Veranstaltungen beitragen – von der Planung bis zur Durchführung! 💪🥳 Dieses Jahr feiern wir besonders das Comeback unserer Vereinsjugend und die Gründung des Damenkomitees als jüngste Abteilung! Beide bereichern unser Vereinsleben enorm, und wir wünschen dem Jugendvorstand und dem Damenkomitee viel Erfolg in ihrer ersten Session. 🎈✨

Vielen Dank an alle, die mit uns diese unvergessliche Session 2024/2025 gestalten! In diesem Sinne:

3x von Hätze Remagen Alaaf! 🎉❤️🎉

1. Vorsitzender 
Wolfgang Reisdorff

2. Vorsitzender
Werner Efferz

#Session2024 #KarnevalMitHerz #RemagenAlaaf
💳 Da die Frage jetzt nochmal aufkam...
Auf unseren Veranstaltungen ist seit diesem Jahr EC-Karten Zahlung möglich 💵

Also müsst ihr nur an das Geld für das Taxi denken. 😊🚕
In ein paar Stunden geht es los! 💐🎊

Endlich wird das Geheimnis gelüftet ob Remagen eine, oder mehrere Tollitäten zu proklamieren hat. 🤭

Seid gespannt und bis später! 😊

Für alle die keine Tickets mehr bekommen haben, wir halten euch natürlich über Social-Media und über unsere Homepage auf dem laufenden. 💻📲🎬
Heute haben wir nicht nur das Foyer für unsere Proklamation hergerichtet, unser 1. Vorsitzende besuchte mit einer Abordnung die Sessionseröffnung unserer Freunde der @kg_rievkooche in Bad Bodendorf. Dort konnten wir Kinderprinzessin Ida I. zur Proklamation gratulieren. 

Liebe Kindertollität, wir wünschen dir ganz viel Spaß in der Session! 🎉
💃🎉 Das Damenkomitee der KG Narrenzunft – Wir sind dabei! 🎭👑

Am 29.06.2024 haben wir uns als jüngste Abteilung der KG Narrenzunft gegründet und haben ein großes Ziel: Wir bieten weiblichen Mitgliedern, die nicht tanzen möchten/können, eine Möglichkeit, uniformiert und aktiv am Vereinsleben teilzunehmen! 💪👗

Trotz unserer kurzen Zeit als Abteilung sind wir bereits 9 junggebliebene Frauen, die mit voller Uniform in der kommenden Session aktiv unseren Verein unterstützen – sei es bei den vereinseigenen Veranstaltungen oder als Abordnung bei den tollen Events befreundeter Vereine. Natürlich sind wir auch bei der Tollitätenbegleitung dabei! 🎉👑

Sigrid Mücke führt uns als Komiteepräsidentin an, unterstützt von Mona Mierzwa (Stellv. Komiteepräsidentin) und Marzena Wypior (Komiteeschatzmeisterin). Gemeinsam bilden wir eine gesellige und lustige Truppe, die auch abseits des Karnevals gerne zusammenkommt und viel Spaß hat. 🥳🍷

Neues Gesicht gesucht! 😊 Wir nehmen gerne noch weitere Mitglieder auf! Interessierte können uns einfach ansprechen – wir freuen uns über jede neue Verstärkung! 💃💖

#Damenkomitee #KGNarrenzunft #Frauenpower #Karneval #Zusammenhalt #NeuesGesicht #Remagen #Karnevalsfreude #Mitmachen

GESAMTVORSTAND

DER VORSTAND STELLT SICH VOR

Wolfgang Reisdorff
1. Vorsitzender
Werner Efferz
2. Vorsitzender
Katharina Brechtken
Schatzmeisterin
Ingrid Efferz
Schriftführerin / Pressesprecherin
Corinna Schilling
Sitzungspräsidentin
Jasser Bayyari
stv. Schatzmeister
Ramona Bögeholz
stv. Schriftführerin
Sigrid Mücke
stv. Sitzungspräsidentin

GESETZLICHER VORSTAND

VORSTELLUNG DES 1. VORSITZENDEN

Wolfgang Reisdorff


Wolfgang machte seine ersten karnevalistischen Schritte bereits vor über 50 Jahren beim Spielmannszug Rheinklänge.


Unsere KG verstärkt er nun auch schon seit 25 Jahren und übernahm als Elferrat oft Verantwortung im Vorstand, sei es als Schatzmeister, Prinzensucher oder in den Jahren 2004 bis 2010 als 1. Vorsitzender.


Obwohl er sich eigentlich in die ruhigeren Reihen des Senats zurückgezogen hatte, sind wir froh, dass er bereit ist, den Verein noch einmal als 1. Vorsitzender zu leiten.


Mehrfach unterstützte Wolfgang unsere Tollitäten im Hofstaat. 2002 war er selbst gefeierter Prinz von Remagen und übernahm 2020 das Amt des Bauern im Remagener Dreigestirn.


Damit die Reihen der Tollitäten fortgeführt werden, setzt er sich als langjähriger Prinzensucher stark dafür ein, jedes Jahr eine Tollität und Kindertollität für die KG zu finden.

VORSTELLUNG DES 2. VORSITZENDEN

Werner Efferz


Auch Werner begann seine karnevalistische Laufbahn vor über 50 Jahren beim Spielmannszug Rheinklänge und trat ebenfalls vor 25 Jahren in den Elferrat der KG Narrenzunft ein. Viele Jahre lang sorgte er dort dafür, dass bei unseren Veranstaltungen die Getränke nicht ausgingen.


2002 unterstützte er als Säckelmeister die Tollitäten, bevor er selbst 2020 gefeierter Prinz im Dreigestirn wurde.


Ein Jahr lang genoss Werner die „Ruhe“ im Senat, bevor er 2023 das Amt des 2. Vorsitzenden und Leiter des Festkomitees übernahm. Er ist damit für die Organisation und Durchführung aller Veranstaltungen der KG Narrenzunft zuständig.

VORSTELLUNG DER SCHATZMEISTERIN

Katharina Brechtken


Katha trat 2019 in die Prinzengarde der KG Narrenzunft ein. Ihre ersten karnevalistischen Gehversuche hat sie aber schon als Kind bei den „Wölle Pänz“ in Oberwinter unternommen.


Bereits 2020 schnupperte sie drei Jahre als Stellv. Schriftführerin Vorstandsluft und diente als Feldberichterstatter und seit 2024 als Gardesprecherin Ihrer Abteilung der Prinzengarde.


Ende 2023 hat sie dann das Amt der Schatzmeisterin übernommen. Als Herrin über unsere Finanzen betreut sie nicht nur unsere Konten, sie ist auch für die Vertragsabschlüsse zuständig und hält den Kontakt zu unserer Steuerberaterin und unseren Sponsoren.


Zudem betreut Katha die Online-Werbung auf den Seiten der KG in den Sozialen Medien.

BEIRAT

Horst Frechen ELFERRATSSPRECHER
Werner Efferz LEITER FESTKOMITEE
Joachim Press KOMMANDANT PRINZENGARDE
Hermann Efferz SENATSPRÄSIDENT
Tobias Sulzer LEITER MAGIC DANCERS
Leon-Marcel Klein LEITER KINDER- & JUGENDKOMITEE
Sigrid Mücke LEITERIN DAMENKOMITEE

ERWEITERTER VORSTAND

VORSTELLUNG DER SCHRIFTFÜHRERIN

Ingrid Efferz


Ingrid ist erst seit 2020 Mitglied der KG Narrenzunft, stand aber bereits im Alter von 4 Jahren als Mariechen der „Textilesier“ auf der Bühne.


Seitdem ist sie dem Karneval treu geblieben, später u.a. als Trainerin der „Rheinklänge-Mäuse“ und des Männerballetts „Traumschwänchen“, als „Rico Magus“ in der Bütt und als langjähriges Vorstandsmitglied der Möhnegesellschaft Remagen – dort zuletzt 6 Jahre als Obermöhn.


Im Jahr 1999 war Ingrid gemeinsam mit ihrem Mann Hermann Prinzenpaar der Stadt Remagen, seit 2009 leitet sie das alljährliche Exprinzentreffen.


Für ihre Verdienste um den rheinischen Karneval wurde sie 2014 mit der Ehrennadel in Gold durch die RKK Rheinische Karnevals Korporationen e.V. sowie 2015 mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet.


Als Schriftführerin ist sie in der KG für alles zuständig, was aufs Papier gebracht werden soll, so auch unsere regelmäßige Vereinsinfo „Wat jibbet Neues?“.


Zudem unterstützt sie das Festkomitee als Geschäftsführerin.


Ihre uniformierte Heimat hat Ingrid im Damenkomitee.

VORSTELLUNG DER SITZUNGSPRÄSIDENTIN

Corinna Schilling


Der Weg ihrer karnevalistischen Karriere führte Corinna von der Re-Top-Band Remagen über den KC Jecke Goten in Bonn-Bad Godesberg und den Twirling Sticks Remagen bereits im Jahr 2004 zur Prinzengarde der KG Narrenzunft.


Zudem ist Corinna Gründungsmitglied unseres Damenkomitees.


Als Prinzessin Corinna I. regierte sie 2014 die Remagener Narrenschar.


Mutig hat Corinna im Jahr 2020 das Amt der ersten weiblichen Sitzungspräsidentin in der Geschichte der KG Narrenzunft übernommen.


Sie ist damit zuständig für die komplette Programmgestaltung sowie den Ablauf von Proklamation, Prunksitzung und Pänz Parade.

VORSTELLUNG DES STV. SCHATZMEISTERS

Jasser Bayyari


Vor gut 10 Jahren nahm Jasser zum ersten Mal am Karnevalszug teil – in unserer Nachbarstadt Sinzig.


Ansonsten war er eher im Fußball als im Karneval aktiv.


Das änderte sich erst 2021, denn seitdem verstärkt er die Reihen unseres Elferrats.


Noch jung an Jahren und relativ neu im Verein war er trotzdem bereit, Verantwortung zu übernehmen und unsere Schatzmeisterin zu unterstützen.

VORSTELLUNG DER STV. SCHRIFTFÜHRERIN

Ramona Bögeholz


Text folgt.

VORSTELLUNG DER STV. SITZUNGSPRÄSIDENTIN

Sigrid Mücke


Sigrid ist noch nicht lange Mitglied in der KG, bringt aber eine Menge karnevalistische Erfahrung mit.


Begonnen hat sie schon 1986 als Begleitung der „Roode Stümpche“ der Prinzengarde Meckenheim.


Lange Jahre war sie zudem in der KG Ringener Wendböggele aktiv – dort 2009 sogar als Prinzessin und 2012 gemeinsam mit ihrem Mann Alfred als gefeiertes Prinzenpaar.


Zudem leitete sie von 2015 – 2017 die Geschicke des Vereins als 1. Vorsitzende.

In der KG Narrenzunft bekleidet sie seit Ende 2023 das Amt der Stellv. Sitzungspräsidentin. Sie engagiert sich zum im Festkomitee und ist Gründungsmitglied sowie Präsidentin unseres Damenkomitees.

EHRENRAT

ABTEILUNGEN

WIR STELLEN UNS VOR

Eine feste Größe im Remagener Karneval ist unser Senat, der 1988 als vierte Abteilung der KG Narrenzunft gegründet wurde.
Zu den Aufgaben der mittlerweile 16 Senatoren um Senatspräsident Hermann Efferz gehört vor allem, den Verein und die Aktivitäten rund um den Remagener Karneval mit Rat und Tat zu fördern und finanziell zu unterstützen.
Aber auch sonst sind die Herren im weißen Livree, die alle auf eine lange karnevalistische Laufbahn zurückblicken können, aktiv und repräsentieren die KG Narrenzunft bei den vereinseigenen Veranstaltungen und bei der Begleitung der Tollitäten. Mit ihrem Prunkwagen sind sie ein fester Bestandteil des Remagener Karnevalszuges.
Natürlich kommt die Geselligkeit auch in dieser Abteilung nicht zu kurz. Das alljährliche Königsschießen der Senatoren und ihren Frauen auf der Kleinkaliberbahn am Remagener Schützenplatz, die alljährliche Senatstour sowie die feierliche Senatsweinprobe sind dabei besondere Treffen abseits vom Karneval.
Zur Senatsweinprobe, bei der durch einen Weinmeister erlesene Weine vorgestellt und verkostet werden, wird alljährlich ein Remagener Mitbürger oder eine Mitbürgerin, der/die sich um die Erhaltung des rheinischen Brauchtums verdient gemacht hat, als Ehrengast eingeladen.
Hermann Efferz, Senatspräsident

Kontakt: +49 (0) 1511 - 7042170

Die Gründungsmitglieder der KG Narrenzunft riefen 1933 nicht nur die Karnevalsgesellschaft ins Leben, sie waren gleichzeitig die ersten Ratsherren. Daraus bildete sich der heutige Elferrat.
Zunächst noch in schwarze Anzüge und mit weißer Papierblume im Knopfloch gekleidet, erhielt der Elferrat in späteren Jahren eine rote Jacke. Die Bezeichnung „Rotröcke“ war geboren. Viele Jahre lang leiteten die Elferräte die Geschicke des Vereins, die Abteilung stellte den Vorsitzenden, den Vorstand und den Sitzungspräsidenten. Erst Ende der 70er Jahre übernahmen auch andere Vereinsmitglieder Verantwortung in der Vereinsführung.
Heute bilden Elferratssprecher Horst Frechen und seine Elferräte den traditonellen Bühnen-Background während unserer Prunksitzung und tragen mit ihrem Einsatz vor, während und nach den vereinseigenen Veranstaltungen maßgeblich zu deren Gelingen bei. Die Teilnahme mit einem eigenen Prunkwagen am Remagener Karnevalszug gehört natürlich auch dazu, ebenso wie die Begleitung der närrischen Regenten bei deren Auftritten.
Außerhalb der Session „unterstützen“ die Elferräte regelmäßig mit ihren Treffen die Remagener Gastronomie. Die alljährliche Elferratstour sowie das Elferratsschießen sorgen zudem dafür, dass auch das gesellige Leben nicht zu kurz kommt. Es gibt also viele Gründe, ein Elferrat zu werden, denn leider fehlt dieser Abteilung derzeit der Nachwuchs.
Horst Frechen, Elferratssprecher

Kontakt: +49 (0) 171 - 2704363

 
Die Leibgarde der Remagener Tollitäten, unsere Prinzengarde, hat eine lange Tradition. Sie wurde bereits am 15. Januar 1938 unter dem Dach der damals noch jungen KG Narrenzunft gegründet. Schon einige Tage später trat sie mit sechs Gardisten zum ersten Mal auf, zwei Wochen später war der zweite Auftritt – und diesmal sogar schon mit einem Mariechen.
Seit 1979 führt die Prinzengarde ihre neue Standarte bei offiziellen Anlässen und 1983 wurde erstmals die selbst gebaute Konfettikanone präsentiert, die seitdem ein fester Bestandteil bei allen Karnevalszügen ist. Aufgrund umweltpolitischer Entscheidungen wurde die Konfettikanone in den 2000er Jahren dann, ebenfalls in Eigenleistung, zur Salutkanone umgerüstet.
Die Funktionen innerhalb der Garde sind nach historischem Vorbild geordnet. Unter dem derzeitigen Kommandanten Joachim Press gehören der Vizekommandant und der Zahlmeister zur Kommandantur. Der Fähnrich, als Offiziersanwärter, der Adjutant des Kommandanten und der Gardesprecher unterstützen die Kommandantur bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Auch die grün-weiß-roten Uniformen mit Dreispitz oder Goldhelm gehen auf die historischen Uniformen eines Garde-Jäger-Bataillons des „Alten Fritz“ (Kaiser Wilhelm II) zurück.
Neben dem traditionellen Gardetanz gehören auch Showtanzdarbietungen zum Programm der großen Garde. Die jüngsten Mariechen und Gardisten zeigten ihr tänzerisches Geschick als „Gardepänz“. Alle Gruppen werden von Natalie Hanke trainiert.
Zu den Aufgaben der Prinzengarde gehört hauptsächlich die Begleitung der Remagener Tollitäten zu allen Auftritten. Durch ihren Einsatz bei Bühnenbau, Saaldekoration oder Thekendienst tragen die Prinzengardisten und Mariechen zudem aktiv zum Gelingen dieser Veranstaltungen bei.
Regelmäßige Stammtische, Ausflüge oder Feiern für Groß und Klein sorgen dafür, dass auch die Geselligkeit außerhalb der Karnevalszeit nicht zu kurz kommt.
Weitere Infos zur Prinzengarde gibt es hier: www.prinzengarde-remagen.de
Joachim Press, Kommandant

Kontakt: +49 (0) 1523 - 3774248

Seit 2009 bereichert die überregional bekannte Tanzgruppe „Magic Dancers“ die Reihen der KG Narrenzunft. Getreu dem Gruppenmotto „Mir danze met Hätz und Siel“ verzaubern die Tänzerinnen und Tänzer mit ihren Schaudarbietungen sowie den spektakulären Würfen und Hebefiguren die Bühnen des Rheinlands.
Zahlreiche Meisterschaften und vordere Plätze bei Turnieren zeugen vom Erfolg dieser Abteilung – gekrönt von der Deutschen Meisterschaft im Showtanz im Jahr 2014.
Unter der Leitung von Tobias Sulzer und der tänzerischen Leitung von Jenny Schüller wird in drei Gruppen trainiert:
  • Kinder ab 3 Jahren lernen bei den „Magic Stars“ kindgerechte Choreografien und die Freude an Bewegung, Tanz und Karneval.
  • Bei den „Magics“ können sich Jungs und Mädels im Alter ab 11 Jahren tänzerisch entwickeln und lernen verschiedene Tanzstile kennen.
  • Die „Magic Dancers“ bieten mit ihren Aktiven ab 16 Jahren jedes Jahr aufs Neue tänzerische Höchstleistungen bei rund 40 Auftritten in der Session.

Die Kostüme der Gruppen werden in liebevoller Handarbeit für jeden einzelnen Akteur maßgeschneidert, das jährlich wechselnde Bühnenbild wird selbst entworfen und durch die vielen helfenden Hände der Gruppe hergestellt. Genug Entfaltungsmöglichkeiten auch für Mitglieder, die nicht tanzen möchten.
Weitere Informationen gibt es unter www.magic-dancers-remagen.de und auf unseren Instagram- und Facebook-Seiten.
Tobias Sulzer, Abteilungsleiter

Kontakt: +49 (0) 1516 - 7311952

Schon sehr früh erkannten die Gründerväter, dass man einen Karnevalszug oder eine Sitzung nicht einfach so nebenbei organisieren und durchführen kann. Daher wurde bereits 1938 als zweite Abteilung das Festkomitee gegründet. Unter wechselnden Bezeichnungen dieser Abteilung blieben die grundsätzlichen Aufgaben dieselben, wenn auch durch die steigende Zahl der gesetzlichen Vorschriften die anfallenden Arbeiten immer umfangreicher wurden.
Glücklicherweise hat die KG Narrenzunft mit Werner Efferz einen erfahrenen Karnevalisten in ihren Reihen. Er leitet das Festkomitee, das nach der Neustrukturierung des Vereins weitere Aufgabengebiete in einer eigenen Abteilung vereint. Denn Zugleitung, Moderation, Bühnenbau, Dekoration und Technik sowie Auf- und Abbau oder die Bewirtung bei den vereinseigenen Veranstaltungen werden alle durch das Festkomitee organisiert.
Ohne diese tatkräftige Gruppe könnte kein Ordensfest, keine Proklamation, keine Prunksitzung und natürlich kein Karnevalszug stattfinden. Da alle Mitglieder hauptsächlich in anderen Abteilungen der KG aktiv sind, hat das Festkomitee keine eigene Uniform.

Werner Efferz, Leitung Festkomitee

Kontakt: +49 (0) 171 - 3122775

Nach der Gründung im Jahre 2020 kümmerte sich das Kinder- und Jugendkomitee abteilungsübergreifend um die Förderung, den Schutz und die Karnevalsaktivitäten unserer Vereinsjugend.
Dieser Abteilung gehören automatisch sämtliche Kinder und Jugendliche der KG Narrenzunft an, egal in welcher anderen Abteilung sie derzeit aktiv sind. Ebenso können dieser Abteilung erwachsene Mitglieder angehören, die sich in der Kinder- und Jugendabteilung der KG Narrenzunft aktiv engagieren.
  2024 hat sich der neue Jugendrat gebildet, so dass die Abteilung nunmehr unter der Leitzung des Jugendsprechers Leon-Marcel Klein steht. Gemeinsam mit seinen jungen Abteilungskollegen unterstützt er das Festkomitee bei der Organisation von Aktivitäten für und mit Kindern und Jugendlichen und der Gestaltung des Kinderkarnevals durch die Pänz Parade.
Wir sind stolz darauf, dass wir Jugendliche und junge Erwachsene in unseren Reihen haben, die bereit sind, zusätzliche Verantwortung zu übernehmen.
Aktuelle Informationen findet man auf unseren Instagram- und Facebook-Seiten.
Leon-Marcel Klein, Jugendsprecher

Kontakt: +49 (0) 1573 - 8099479

Wir haben uns erst am 29.06.2024 gegründet und sind von daher die jüngste Abteilung der KG Narrenzunft.


Unser Ziel ist es, nun auch weiblichen Mitgliedern, die nicht tanzen möchten/können, eine Abteilung zu bieten, um sich aktiv und uniformiert am Vereinsleben der KG Narrenzunft zu beteiligen.


Trotz der kurzen Zeit unseres Bestehens sind wir derzeit schon 9 junggebliebene Frauen, die voll uniformiert in der kommenden Session den Verein aktiv unterstützen – sei es bei den vereinseigenen Veranstaltungen oder als Abordnungen bei Veranstaltungen befreundeter Vereine und natürlich bei der Tollitätenbegleitung.


Sigrid Mücke leitet als Komiteepräsidentin unsere Abteilung. Sie wird von der Stellv. Komiteepräsidentin Mona Mierzwa und Komiteeschatzmeisterin Marzena Wypior unterstützt. Und wir alle bilden eine gesellige und lustige Truppe, die auch bei den regelmäßigen Treffen außerhalb Karneval Spaß hat.


Und natürlich nehmen wir gerne noch weitere Mitglieder auf, die uns bei Interesse einfach ansprechen können. Wir freuen uns über neue Gesichter in unseren Reihen.


Sigrid Mücke, Komiteespräsidentin

Kontakt: +49 (0) 170 - 8128037

TOLLITÄTEN

CHRONIK DER PRINZEN, KINDERPRINZEN UND DREIGESTIRNE

1936

Prinz

Martin I. Clemens

Hofmarschall

Hugo Ries

Säckelmeister

Karl Mumm

1937

Prinz

Josef I. Lay

Hofmarschall

Karl Holtz

Säckelmeister

Toni Faßbender

1938

Prinz

Karl I. Holtz

Hofmarschall

Ludwig Hillen

Säckelmeister

Toni Faßbender

1939

Prinz

Gustav I. Berger

Hofmarschall

Hugo Ries

Säckelmeister

Karl Mumm

1949

Prinz

Alfred I. Hoenen

Hofmarschall

Karl Schäfer

Säckelmeister

Willi Aßmann

1950

Prinz

Karl II. Schäfer

Hofmarschall

Paul Rosen

Säckelmeister

Heinrich Leicher

1951

Prinz

Franz I. Klein

Hofmarschall

Karl Schäfer

Säckelmeister

Theo Sundheimer

1952

Prinz

Egon I. Caracciola

Hofmarschall

Karl Holtz

Säckelmeister

Peter Nonn

1953

Prinz

Franz II. Hesseler

Hofmarschall

Emmerich Hallerbach

Säckelmeister

Theo Sundheimer

1954

Prinz

Karl III. Ries

Hofmarschall

Theo Sundheimer

Säckelmeister

Christian Huckemann

1955

Prinz

Paul I. Roosen

Hofmarschall

Josef Krey

Säckelmeister

Peter Berhausen

1956

Prinz

Heinrich I. Leicher

Hofmarschall

Heinz Müller

Säckelmeister

Theo Sundheimer

1957

Prinz

Josef II. Odenkirchen

Prinzessin

Änni I. Odenkirchen

Hofmarschall

Karl Holtz

Säckelmeister

Gerhard Junk

1958

Prinz

Heinz I. Müller

Hofmarschall

Benno Labus

Säckelmeister

Klaus Wassong

1959

Prinz

Willi I. Kleebach

Prinzessin

Annette I. Kühr

Hofmarschall

Karl Holtz

Säckelmeister

Gerhard Junk

1960

Prinz

Hans I. Meyer

Prinzessin

Irmgard I. Meyer

Hofmarschall

Ernst Wolter

Säckelmeister

Franz-Josef Balas

1961

Prinz

Richard I. Wenz

Prinzessin

Hildegard I. Wenz

Hofmarschall

Hennes Schladt

Säckelmeister

Reinhold Esch

1962

Prinz

Hans II. Schladt

Prinzessin

Carola I. Schladt

Hofmarschall

Heinrich Nonn

Säckelmeister

Fritz Beck

1963

Prinz

Hubert I. Rothbrust

Hofmarschall

Willi Sablowski

Säckelmeister

Heinrich Humpert

1964

Prinz

Willi II. Sablowski

Hofmarschall

Ernst Wolter

Säckelmeister

Karl Ries

1965

Prinz

Wolfgang I. Hattenhauer

Prinzessin

Bärbel I. Hattenhauer

Hofmarschall

Karl Paul

Säckelmeister

Mario Schumacher

1966

Prinz

Berthold I. Schmitz

Prinzessin

Margot I. Schmitz

Hofmarschall

Fritz Alfter

Säckelmeister

Rudi Ockenfels

1967

Prinz

Rainer I. Lellmann

Hofmarschall

Klaus Wassong

Säckelmeister

Ewald Farr

1968

Prinz

Heinz II. Schüller

Prinzessin

Herta I. Schüller

Hofmarschall

Heinrich Nonn

Säckelmeister

Max Schmickler

1969

Prinz

Willi III. Pax

Prinzessin

Uschi I. Pax

Hofmarschall

Fritz Alfter

Säckelmeister

Hans Meyer

1970

Prinz

Alfons I. Pütz

Prinzessin

Wilma I. Pütz

Hofmarschall

Holger Smaritschnik

Säckelmeister

Paul Sturm

1971

Prinz

Otto I. Neubeck

Prinzessin

Karin I. Neubeck

Hofmarschall

Werner Reiff

Säckelmeister

Paul Alfter

1972

Prinz

Wolfgang II. Meerstein

Hofmarschall

Dr. Adolf Klöckner

Säckelmeister

Erwin Beyer

1973

Prinz

Heinz III. Diehl

Prinzessin

Karin II. Diehl

Hofmarschall

Rudi Ockenfels

Säckelmeister

Willy Humpert jr.

1974

Prinz

Holger I. Smaritschnik

Prinzessin

Evie I. Smaritschnik

Hofmarschall

Kurt Mittnacht

Säckelmeister

Otto Neubeck

1975

Prinz

Rudi I. Ockenfels

Prinzessin

Gisela I. Ockenfels

Hofmarschall

Karl-Heinz Ranfft

Säckelmeister

Hermann Faßbender

1976

Prinz

Jürgen I. Gemein

Prinzessin

Rotraud I. Gemein

Hofmarschall

Holger Smaritschnik

Säckelmeister

Berthold Schmitz

1977

Prinz

Mathias I. Röhrig

Prinzessin

Eva I. Röhrig

Hofmarschall

Eduard Krahe

Säckelmeister

Karl Wolf

1978

Prinz

Detlef I. Griesbach

Hofmarschall

Jan Aker

Säckelmeister

Otto Lembke

1979

Prinz

Günther I. Braun

Prinzessin

Rosemarie I. Braun

Hofmarschall

Jürgen Tiede

Säckelmeister

Willi Allmang

1980

Prinz

Oswald I. Diwo

Prinzessin

Annelore I. Diwo

Hofmarschall

Carl Dreesbach

Säckelmeister

Hans Janschekowitz

1981

Prinz

Hermann I. Faßbender

Prinzessin

Marlene I. Faßbender

Hofmarschall

Rudi Ockenfels

Säckelmeister

Jürgen Schubert

1982

Prinz

Günter II. Schorn

Hofmarschall

Heinz Weißenfels

Säckelmeister

Johannes Janssen

1983

Prinz

Adi I. Traub

Prinzessin

Annelotte I. Traub

Hofmarschall

Günther Chatenay

Säckelmeister

Georg Odenthal

1984

Prinz

Richard II. Heimer

Hofmarschall

Heinz Müller

Säckelmeister

Josef Gemein

1985

Prinz

Heinz IV. Weißenfels

Prinzessin

Eva II. Weißenfels

Hofmarschall

Günter Schorn

Säckelmeister

Johannes Janssen

1986

Prinz

Eduard I. Krahe

Prinzessin

Doris I. Krahe

Hofmarschall

Arno Wagner

Säckelmeister

Hans-Josef Möhren

1987

Prinz

Jürgen II. Müller

Prinzessin

Angelika I. Müller

Hofmarschall

Bernhard Götten

Säckelmeister

Johannes Welter

1988

Prinz

Udo I. Diehl

Prinzessin

Maria I. Carl

Hofmarschall

Hermann Faßbender

Säckelmeister

Manfred Kotz

1989

Prinz

Jürgen III. Henkel

Kinderprinz

Patrik I. Efferz

Prinzessin

Christel I. Henkel

Kinderprinzessin

Melanie I. von Häfen

Hofmarschall

Walter Pieper

Säckelmeister

Thomas Wickord

1990

Prinz

Axel I. Bergow

Kinderprinz

René I. Müller

Prinzessin

Renate I. Bergow

Kinderprinzessin

Nina I. Cremer

Hofmarschall

Georg Strang

Säckelmeister

Rainer Beyer

1991

Prinz

Josef III. Unger

Kinderprinz

Alexander I. Lembke

Prinzessin

Gaby I. Unger

Kinderprinzessin

Nadine I. Humpert

Hofmarschall

Wilbert Kremer

Säckelmeister

Michael Wessel

1992

Prinz

Josef III. Unger

Kinderprinz

Alexander I. Lembke

Kinderprinzessin

Nadine I. Humpert

Hofmarschall

Wilbert Kremer

Säckelmeister

Uwe Bodenstein

1993

Prinz

Bernhard I. Götten

Kinderprinz

Dominique I. Wahl

Prinzessin

Marianne I. Götten

Kinderprinzessin

Ute I. Berger

Hofmarschall

Martin Tillmann

Säckelmeister

Jürgen Müller

1994

Prinz

Jochen I. Drews

Kinderprinz

Dominik I. Gansen

Prinzessin

Gaby II. Drews

Kinderprinzessin

Sylvia I. Sieg

Hofmarschall

Willi Pax

Säckelmeister

Johannes Welter

1995

Prinz

Werner I. Schopp

Prinzessin

Sula I. Schopp

Kinderprinzessin

Caroline I. Werf

Hofmarschall

Jürgen Gemein

Säckelmeister

Josef Gemein

1996

Prinz

Siggi I. Jokiel

Kinderprinz

Sascha I. Greiner

Prinzessin

Iris I. Jokiel

Kinderprinzessin

Carolin I. Schäfer

Hofmarschall

Guido Bögeholz

Säckelmeister

Christoph Bögeholz

1997

Prinz

Michael I. Heinen

Kinderprinz

Florian I. Wahl

Kinderprinz

Kai I. Feldner

Prinzessin

Linda I. Heinen

Kinderprinzessin

Katharina I. Gemein

Kinderprinzessin

Corina I. Lohmer

Hofmarschall

Rolf Schlepp

Säckelmeister

Peter Filla

1998

Prinz

Dieter I. Greiner

Kinderprinz

Hendrik I. Orth

Bauer

Kenny I. Heydecke

Kinderprinzessin

Jacqueline I. Breuer

Kinderprinzessin

Annette I. Reuter

Jungfrau

Josefine I. Unger

1999

Prinz

Hermann II. Efferz

Prinzessin

Ingrid I. Efferz

Hofmarschall

Holger Scheil

Säckelmeister

Klaus-Jürgen Alfter

FREUNDSCHAFTEN

GESELLSCHAFTEN, VEREINE & VERBÄNDE

MEDIENMAPPEN

BEWEGTE UND UNBEWEGTE BILDER

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ORGANISATORISCHES

DIE VEREINSSATZUNG

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in den Texten dieser Satzung der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form und die Form für das dritte Geschlecht sind selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

1.1 Der Verein trägt den Namen:

 Große Karnevalsgesellschaft Narrenzunft Remagen von 1933 e. V. ( Kurzform: KG Narrenzunft)


1.2 Der Sitz der KG Narrenzunft ist Remagen.


1.3 Die KG Narrenzunft hat die Rechtsform eines gemeinnützigen und eingetragenen Vereins (e.V.) und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Koblenz unter der Registernummer VR 10866 eingetragen; der Ersteintrag erfolgte am 14. März 1977 unter VR 866. 


1.4 Das Wirtschaftsjahr der KG Narrenzunft erstreckt sich vom 01. April bis 31. März.


1.5 Die KG Narrenzunft kann zur Erfüllung des Vereinszwecks Mitglied in entsprechenden Vereinen, Verbänden und Organisationen werden oder mit ihnen kooperieren.

2.1 Zweck des Vereins ist die selbstlose Förderung des traditionellen Brauchtums, insbesondere die Erhaltung, Pflege und Förderung des rheinischen Karnevals und des karnevalistischen Tanzsports sowie die Gestaltung des kernstädtischen Remagener Karnevals, zum Wohle der Allgemeinheit.  


2.2 Der Vereinszweck wird insbesondere durch die folgenden Aufgaben verwirklicht:

2.2.1 die Durchführung von Karnevalssitzungen und Karnevalsumzügen, dazu gehören auch Veranstaltungen im Rahmen der Völkerverständigung, sofern diese mit dem karnevalistischen Brauchtum im Einklang stehen,

2.2.2 die Durchführung von karnevalistischen Garde- und Showtanzveranstaltungen,

2.2.3 die verbindliche Suche, Vorstellung, Proklamation, Unterstützung und Verabschiedung der kernstädtischen Karnevalstollitäten sowie der Kinder- und Jugendtollitäten,

2.2.4 die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden und Zuschüsse aus öffentlichen Kassen.


2.3 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der gesetzlichen Abgabenordnung.

2.3.1 Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.3.2 Die Organe des Vereins üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

2.3.3 Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

2.3.4 Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

2.3.5 Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

2.3.6 Die bestehende Gemeinnützigkeit des Vereins ist unter der eingetragenen Steuernummer 01/660/11649 anerkannt.


2.4 Der Verein steht für die multikulturelle Gesellschaft und befürwortet deren Anerkennung. Zentrale Leitlinie ihres Handelns ist die daraus resultierende soziale, politische und gesellschaftliche Gleichstellung aller Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Religion, kultureller und sozialer Herkunft, Sprache, Beeinträchtigung, sexueller Identität und Weltanschauung, soweit die jeweilige Person die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland als verbindliche Handlungsmaxime anerkennt.

3.1 Die Untergliederung der KG Narrenzunft in souveräne Abteilungen verwirklicht das Zunftwesen, welches die KG Narrenzunft in ihrem Gründungsnamen trägt und ermöglicht den Verein zur Erfüllung seines Vereinszwecks flexibel zu organisieren. Jedes Abteilungsmitglied ist verpflichtend Mitglied der KG Narrenzunft.


3.2 Abteilungen sind grundsätzlich nicht rechtsfähig oder autonom, dürfen sich aber geregelt selbstverwalten und auf ihren Abteilungsversammlungen abteilungsinterne Organe (z.B. Abteilungsleiter, Abteilungskassierer oder Abteilungsschriftführer, etc.) wählen.


3.3 Abteilungen führen eine eigene Abteilungskasse über ein eigenes Guthabenkonto welches der Abteilung vom Geschäftsführenden Vorstand als Unterkonto der Hauptkasse der KG Narrenzunft bei einer der Hausbanken des Vereins eingerichtet wird. Das Führen weiterer Kassen (Sparbücher, Bankkonten sowie nichtlimitierte Bar- oder Handkassen etc.) ist untersagt.


3.4 Die Selbstverwaltung der Abteilungen bedeutet nicht, dass die Abteilungen einem Verein gleichgestellt sind und entsprechend handeln können; im Zweifelsfall unterliegen die Abteilungen immer der Leitung durch den Geschäftsführenden Vorstand.


3.5 Die Selbstverwaltung der Abteilungen geht mit einer regelmäßigen Rechenschafts- und Auskunftspflicht gegenüber dem Geschäftsführenden Vorstand einher.


3.6 Abteilungen geben sich jeweils eine eigene Innenordnung die in Übereinstimmung mit der Satzung und der Vereinsordnung stehen muss. Die Innenordnungen der Abteilungen sind Bestandteile der Vereinsordnung und ergänzen diese.

3.7 Abteilungen können kein Vermögen erwerben. Alles was die Abteilungen besitzen bzw. einnehmen bleibt Eigentum der KG Narrenzunft; die Abteilungen verwalten somit jeweils einen Teil des Besitzes der KG Narrenzunft.


3.8 Abteilungsleiter können vom Gesetzlichen Vorstand (BGB) mit einer Handlungsvollmacht als besondere Vertreter (Erfüllungsgehilfe gemäß § 278 BGB) eingesetzt werden und haben somit für alle Geschäfte, die gewöhnlich bei der Abteilung anfallen, Vertretungsmacht für die KG Narrenzunft. Der gesetzliche Vorstand kann diese Handlungsvollmacht jederzeit unter Angabe von Gründen widerrufen.

3.8.1 Die Inkraftsetzung der Handlungsvollmacht bedingt der Zustimmung des 1. Vorsitzenden, des 2. Vorsitzenden und des Schatzmeisters (gesetzlicher Vorstand).


3.9 Die Weisungsbefugnis der Abteilungsleitung bezieht sich nur auf die Abteilungsmitglieder.


3.10 Weiteres regelt eine wirksame Abteilungsordnung und Finanzordnung als Unterordnungen der Vereinsordnung.

4.1 Die KG Narrenzunft hat nachfolgende Mitglieder: 

4.1.1 Aktive Mitglieder,

4.1.2 Inaktive Mitglieder, 

4.1.3 Fördernde Mitglieder,

4.1.4 Ehrenmitglieder.


4.2 Aktives Mitglied kann jede natürliche Person ab dem vollendeten 3. Lebensjahr werden, die der KG Narrenzunft angehören will, um aktiv an der Erfüllung des Vereinszwecks mitzuwirken. 

4.2.1 Aktive Mitglieder zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit ihrer Arbeitskraft und ihren Ideen im Verein so gut wie möglich aktiv mitwirken und insbesondere an den nach außen und innen gerichteten Vereinsveranstaltungen teilnehmen. 


4.3 Inaktives Mitglied kann jede natürliche Person werden, die der KG Narrenzunft angehören will ohne aktiv an der Erfüllung des Vereinszwecks mitzuwirken. 

4.3.1 Inaktive Mitglieder zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich auf die Zahlung des Mitgliedsbeitrags und auf die Teilnahme an Mitgliederversammlungen beschränken. Sie nehmen aktiv nicht an den nach außen gerichteten Vereinsbetätigungen teil; das schließt jedoch eine interne Betätigung im Verein nicht aus.


4.4 Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr oder juristische Person werden, die der KG Narrenzunft angehören will, um die Ziele und den Zweck des Vereins zu fördern und zu unterstützen. 

4.4.1 Fördernde Mitglieder zeichnen sich dadurch aus, dass sie den Verein durch regelmäßige oder unregelmäßige Beiträge in Form von Geld, Sach- oder Dienstleistungen unterstützen. Sie nehmen nicht aktiv am Vereinsleben teil, haben gegenüber dem Verein regelmäßig keine Rechte und Pflichten und unterliegen nicht der Vereinsgewalt.


4.5 Ehrenmitglied kann jede natürliche Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr werden, die sich in besonderer Weise um die KG Narrenzunft verdient gemacht hat. 

4.5.1 Ehrenmitglieder zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich im Verein durch besondere Verdienste oder langjährige Mitgliedschaft Sonderrechte erworben haben. Ehrenmitglieder können beitragsfrei gestellt werden und haben freien Eintritt zu Vereinsveranstaltungen.

4.5.2 Für die Berufung eines Ehrenmitglieds gelten die Regeln zur Aufnahme in den Ehrenrat gemäß § 13 der Satzung. 

5.1 Die Mitgliedschaft ist durch den Antragsteller schriftlich per Aufnahmeformular zu beantragen.
5.1.1 Die Mitgliedschaft in einer Abteilung bedingt der vorherigen Zustimmung der Abteilung.
5.1.2 Der Geschäftsführende Vorstand ist dazu berechtigt, per Beschlussfassung über den Mitgliedsantrag zu entscheiden. Eine etwaige Ablehnung eines Antrages auf Mitgliedschaft muss gegenüber dem Antragsteller nicht begründet werden.

5.2 Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, können nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ab dem vollendeten 3. Lebensjahr aktives Mitglied werden.

5.3 Jedes Mitglied erhält bei Eintritt in die KG Narrenzunft deren Satzung und Vereinsordnung, um sich mit den darin getroffenen Regelungen vertraut zu machen. Satzung und Vereinsordnung werden zudem im Dateiformat als Download im Mitgliederbereich der Homepage der KG Narrenzunft zur Verfügung gestellt.

5.4 Jedes Mitglied der KG Narrenzunft hat in der Mitgliederversammlung je nach Lebensalter und Mitgliedsform ein Teilnahme,- Rede-, Antrags- und Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht.
5.4.1 Das Teilnahme-, Rede- und Antragsrecht können alle Mitglieder der KG Narrenzunft ausüben, die das 7. Lebensjahr vollendet haben.
5.4.2 Das aktive Stimmrecht können alle aktiven und inaktiven Mitglieder der KG Narrenzunft ausüben, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Mitglieder zwischen dem vollendeten 16. Lebensjahr und dem vollendeten 18. Lebensjahr üben ihr Stimmrecht selbst aus.
5.4.3 Das passive Stimmrecht können alle Mitglieder der KG Narrenzunft ausüben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

5.5 Ein Wechsel der Mitgliedsform (z.B. von aktiv auf inaktiv) ist auf schriftlichen Antrag zum Ablauf eines Geschäftsjahres möglich, sofern der Geschäftsführende Vorstand dem nicht widerspricht.
6.1 Die Mitgliedschaft in der KG Narrenzunft endet durch freiwilligen Austritt, Streichung von der Mitgliederliste, Ausschluss, Tod oder Auflösung der KG Narrenzunft.

6.2 Der freiwillige Austritt aus der KG Narrenzunft kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen und muss dem Geschäftsführenden Vorstand mindestens drei Wochen vor Ende des Geschäftsjahres schriftlich mitgeteilt werden.

6.3 Ein Mitglied kann durch Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes von der Mitgliederliste der KG Narrenzunft gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Beitrages oder der Erfüllung sonstiger finanzieller Verpflichtungen gegenüber der KG Narrenzunft im Rückstand ist.
6.3.1 Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Versendung des zweiten Mahnschreibens ein Monat verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen oder die finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt sind.
6.3.2 Die Streichung von der Mitgliederliste der KG Narrenzunft ist dem Mitglied mitzuteilen.

6.4 Ein Mitglied kann durch Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes aus der KG Narrenzunft ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat.
6.4.1 Ausschlussgründe sind insbesondere,
6.4.1.1 grobe Verstöße gegen die Regelwerke und Beschlüsse des Vereins,
6.4.1.2 die Schädigung des Ansehens der KG Narrenzunft,
6.4.1.3 eine strafrechtlich rechtskräftige Verurteilung.
6.4.2 Ein Vereinsausschluss bedingt vor der Beschlussfassung durch den Geschäftsführenden Vorstand ein Schlichtungsverfahren vor dem Schlichtungsausschuss der KG Narrenzunft.
6.4.3 Die Inkraftsetzung des Beschlusses durch den Geschäftsführenden Vorstand bedingt der Zustimmung des Gesamtvorstandes. Gegen den Beschluss des Gesamtvorstandes können die betroffenen Parteien Berufung bei der Mitgliederversammlung einlegen.
6.4.4 Weiteres regelt eine wirksame Ehrenordnung als Unterordnung der Vereinsordnung.

6.5 Ein Mitglied kann durch Beschluss der Abteilung der das Mitglied angehört aus der Abteilung ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Abteilungsinteressen gröblich verstoßen hat.
6.5.1 Ausschlussgründe sind insbesondere,
6.5.1.1 grobe Verstöße gegen die Regelwerke und Beschlüsse der Abteilung,
6.5.1.2 die Schädigung des Ansehens der Abteilung,
6.5.1.3 eine strafrechtlich rechtskräftige Verurteilung.

6.6 Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an die KG Narrenzunft; insbesondere gezahlte Beiträge werden nicht erstattet. Zudem sind von dem ausscheidenden Mitglied sämtliches Vereinseigentum welches sich in seinem Besitz befindet umgehend und in einwandfreiem Zustand an die KG Narrenzunft zurückzugeben; insbesondere offene Beiträge sind auszugleichen.
7.1 Die Mittel zur Erfüllung des Vereinszweckes werden aufgebracht durch:
7.1.1 ordentliche Jahresbeiträge (Mitgliedsbeiträge),
7.1.2 außerordentliche Sonderbeiträge (Umlagen),
7.1.3 Zuwendungen und Spenden,
7.1.4 Zuschüsse und Fördermittel,
7.1.5 Einnahmen aus Veranstaltungen.

7.2 Die KG Narrenzunft ist berechtigt von ihren Mitgliedern Mitgliedsbeiträge und Umlagen zu erheben.
7.2.1 Der Geschäftsführende Vorstand ist dazu berechtigt, per Beschlussfassung die Höhe dieser Mitgliedsbeiträge und Umlagen festzusetzen.
7.2.2 Die Inkraftsetzung des Beschlusses bedingt der Zustimmung des Gesamtvorstandes und der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.

7.3 Die Abteilungen der KG Narrenzunft sind berechtigt von ihren Abteilungsmitgliedern zusätzliche Umlagen zu erheben.
7.3.1 Die Abteilungsleitung ist dazu berechtigt, per Beschlussfassung die Höhe dieser Umlagen festzusetzen.
7.3.2 Die Inkraftsetzung des Beschlusses zur Festsetzung bedingt der Zustimmung der Abteilungsversammlung.
7.4 Weiteres regelt eine wirksame Beitragsordnung als Unterordnung der Vereinsordnung.
8.1 Die Organe der KG Narrenzunft sind:
8.1.1 der Geschäftsführende Vorstand mitsamt dem Gesetzlichen Vorstand,
8.1.2 der Gesamtvorstand,
8.1.3 die Mitgliederversammlung.
9.1 Der Geschäftsführende Vorstand besteht aus:
9.1.1 dem Gesetzlichen Vorstand im Sinne des § 26 BGB,
9.1.1.1 dem 1. Vorsitzenden,
9.1.1.2 dem 2. Vorsitzenden,
9.1.1.3 dem Schatzmeister.
Dem Gesetzlichen Vorstand obliegt alleinig die gerichtliche und außergerichtliche (rechtsgeschäftliche) Vertretung der KG Narrenzunft; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.
Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder können den Verein nur gemeinsam vertreten.
9.1.2 dem Schriftführer,
9.1.3 dem Sitzungspräsidenten.

9.2 Dem Geschäftsführenden Vorstand obliegt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Geschäftsführung der KG Narrenzunft.

9.3 Die Vorstandsmitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes müssen Mitglieder der KG Narrenzunft sein und werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt; Wiederwahlen sind möglich.

9.4 Der Geschäftsführende Vorstand bleibt bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so übernimmt vorrangig sein Stellvertreter die vakante Vorstandsposition. Fehlt dieser Stellvertreter, kann der Geschäftsführende Vorstand für maximal zwei vakante Vorstandspositionen, bis zur nächsten Mitgliederversammlung für die aus dem Vorstand ausgeschiedenen Mitglieder, nicht stimmberechtigte Ersatzmitglieder aus der Mitgliedschaft kooptieren.

9.5 Der Geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, per Beschlussfassung Abteilungen zu bilden und aufzulösen.
9.5.1 Durch die Auflösung einer Abteilung bleibt die Vereinsmitgliedschaft der Abteilungsmitglieder unberührt.
9.5.2 Die Inkraftsetzung des Beschlusses zur Bildung und Auflösung einer Abteilung bedingt der Zustimmung des Gesamtvorstandes und der Mitgliederversammlung.

9.6 Der Geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, per Beschlussfassung Arbeitskreise und Ausschüsse zu bilden und aufzulösen.
9.6.1 Arbeitskreise und Ausschüsse haben keine Entscheidungsbefugnisse und sind nur beratend tätig.
9.6.2 Die Inkraftsetzung des jeweiligen Beschlusses zur Bildung und Auflösung eines Arbeitskreises und Ausschusses bedingt der Zustimmung des Gesamtvorstandes.

9.7 Der Geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, per Beschlussfassung eine Vereinsordnung zu erlassen, zu ändern oder neuzufassen.
9.7.1 Die Vereinsordnung ist gegenüber der Satzung nachrangig, nicht Bestandteil der Satzung und darf auch nicht im Widerspruch zu ihr stehen.
9.7.2 Die Inkraftsetzung des jeweiligen Beschlusses bedingt der Zustimmung des Gesamtvorstandes.

9.8 Der Geschäftsführende Vorstand ist berechtigt Satzungsänderungen durchzuführen, die vom zuständigen Amtsgericht als Voraussetzung zur Eintragung oder vom Finanzamt zur Erlangung bzw. dem Erhalt der Gemeinnützigkeit gefordert werden.
9.8.1 Die Änderungen dürfen ausschließlich den geforderten Bedingungen des Amtsgerichts und des Finanzamts entsprechen.
9.8.2 Die Inkraftsetzung des jeweiligen Beschlusses bedingt der einstimmigen Zustimmung des Gesamtvorstandes und muss der nächsten Mitgliederversammlung zur Kenntnis gegeben werden.

9.9 Der Geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, per Beschlussfassung Vereinsmitglieder Beitragsfrei zu stellen.
9.9.1 Eine Beitragsfreistellung kann Ehrenmitgliedern auf Grund ihrer besonderen Verdienste unbefristet und Mitgliedern in Notlagen oder wegen besonderer Funktionen befristet gewährt werden.
9.9.2 Die Inkraftsetzung des jeweiligen Beschlusses bedingt der Zustimmung des Gesamtvorstandes.

9.10 Der Geschäftsführende Vorstand hat das Recht Aufgaben zu delegieren.

9.11 Der Geschäftsführende Vorstand hat das Recht zum Zwecke der Beratung Gäste zu Vorstandssitzungen einzuladen; diese haben kein Stimmrecht.

9.12 Der Geschäftsführende Vorstand muss einberufen werden, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder des Vorstandes dies schriftlich und unter Angabe der Gründe verlangen.

9.13 Der Geschäftsführende Vorstand entscheidet bei Wahlen und Beschlüssen mit der einfachen Mehrheit der abgegeben, gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.

9.14 Der Geschäftsführende Vorstand ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Vorstände beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens ein Mitglied des Gesetzlichen Vorstandes anwesend ist.

9.15 Weiteres regelt eine wirksame Geschäftsordnung als Unterordnung der Vereinsordnung.

10.1     Der Gesamtvorstand besteht aus:

10.1.1     dem Geschäftsführenden Vorstand,

10.1.2     dem Stellvertretenden Schatzmeister,

10.1.3     dem Stellvertretenden Schriftführer,

10.1.4     dem Stellvertretenden Sitzungspräsident,

10.1.5     dem Beirat.


10.2     Dem Gesamtvorstand obliegen im Rahmen seiner Zuständigkeit die Beschlussfassungen zu Anträgen des Geschäftsführenden Vorstandes.


10.3     Die Stellvertretenden Vorstandsmitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes im Gesamtvorstand werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt; Wiederwahlen sind möglich.


10.4     Der Gesamtvorstand bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Scheidet ein Mitglied des Gesamtvorstandes während der Amtsperiode aus, so übernimmt vorrangig sein Stellvertreter die vakante Vorstandsposition. Fehlt dieser Stellvertreter, kann der Geschäftsführende Vorstand für maximal zwei vakante Vorstandspositionen, bis zur nächsten Mitgliederversammlung für die aus dem Vorstand ausgeschiedenen Mitglieder, nicht stimmberechtigte Ersatzmitglieder aus der Mitgliedschaft kooptieren.


10.5.    Für den Gesamtvorstand mitgelten analog zum Geschäftsführenden Vorstand die §§ 9.11 bis 9.15 dieser Satzung.

  1. Diese Satzung tritt nach rechtsgültiger Unterschrift des 1. Vorsitzenden, des 2. Vorsitzenden und des Schatzmeisters oder seines Stellvertreters (Gesetzlicher Vorstand) sowie nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung und der Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Koblenz in Kraft.


  2. Die Neufassung dieser Satzung wurde in der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 14.10.2021 beschlossen.


  3. Remagen, den 1. Dezember 2021 – im Original gezeichnet durch

    1. Richard Nelleßen (1. Vorsitzender)
    2. Tobias Sulzer (2. Vorsitzender)
    3. Irene Krah (Stellv. Schatzmeisterin)
    4. Ingrid Efferz (Protokollführerin)

RECHTLICHES

IMPRESSUM, HAFTUNG, DATENSCHUTZ UND PLUGINS

Angaben gemäß § 5 TMG

Große Karnevalsgesellschaft Narrenzunft Remagen von 1933 e. V.
c/o Wolfgang Reisdorff
Baumschulenweg 70
53424 Remagen

Vertreten durch:

Wolfgang Reisdorff (1. Vorsitzender)

Kontakt:

Telefon: +49 (0)151 22454980
E-Mail: kontakt@narrenzunft-remagen.de

Registereintrag:

Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Koblenz
Registernummer: VR 10866

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 331 278 341

Freistellung

Steuerbefreiung:

Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit.

Sie ist nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

Steuerbegünstigungen:

Die Körperschaft fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO)
Zuwendunsgbestätigungen:

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs 1 EStDV) auszustellen. […]

Die Körperschaft ist nicht berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen, weil Zwecke i. S. des § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG gefördert werden.

Zuwendungsbestätigungen für Spenden und ggf. Mitgliedsbeiträge dürfen nur ausgestellt werden, wenn das Datum des aktuellen Freistellungsbescheides nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Die Frist ist taggenau zu berechnen (§ 63 Abs. 5 AO).

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

Ingrid Efferz (Schriftführerin)
Nibelungenring 23
53424 Remagen

Kontakt:

E-Mail: kontakt@narrenzunft-remagen.de

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie unter den Angaben gemäß § 5 TMG.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Details hierzu entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter „Recht auf Einschränkung der Verarbeitung“.

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Von Leibnitz Str. 3
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Telefon: +49 (0) 26 42 – 90 07 85
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Plugins & Tools

Facebook-Plugins (Like & Share-Button)

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Die Verwendung der Facebook-Plugins erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an einer möglichst umfangreichen Sichtbarkeit in den Sozialen Medien.

Twitter Plugin

Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion „Re-Tweet“ werden die von Ihnen besuchten Websites mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter unter: https://twitter.com/de/privacy.

Die Verwendung des Twitter-Plugins erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an einer möglichst umfangreichen Sichtbarkeit in den Sozialen Medien.

Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter können Sie in den Konto-Einstellungen unter https://twitter.com/account/settings ändern.

Google+ Plugin

Unsere Seiten nutzen Funktionen von Google+. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Erfassung und Weitergabe von Informationen: Mithilfe der Google+-Schaltfläche können Sie Informationen weltweit veröffentlichen. Über die Google+-Schaltfläche erhalten Sie und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google speichert sowohl die Information, dass Sie für einen Inhalt +1 gegeben haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie beim Klicken auf +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil, oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden.

Google zeichnet Informationen über Ihre +1-Aktivitäten auf, um die Google-Dienste für Sie und andere zu verbessern. Um die Google+-Schaltfläche verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit sichtbares, öffentliches Google-Profil, das zumindest den für das Profil gewählten Namen enthalten muss. Dieser Name wird in allen Google-Diensten verwendet. In manchen Fällen kann dieser Name auch einen anderen Namen ersetzen, den Sie beim Teilen von Inhalten über Ihr Google-Konto verwendet haben. Die Identität Ihres Google-Profils kann Nutzern angezeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen.

Verwendung der erfassten Informationen: Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites.

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Instagram Plugin

Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes Instagram eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Instagram Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA 94025, USA integriert.

Wenn Sie in Ihrem Instagram-Account eingeloggt sind, können Sie durch Anklicken des Instagram-Buttons die Inhalte unserer Seiten mit Ihrem Instagram-Profil verlinken. Dadurch kann Instagram den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Instagram erhalten.

Die Verwendung des Instagram-Plugins erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an einer möglichst umfangreichen Sichtbarkeit in den Sozialen Medien.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Instagram: https://instagram.com/about/legal/privacy/.

YouTube mit erweitertem Datenschutz

Unsere Website nutzt Plugins der Website YouTube. Betreiber der Seiten ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA.

Wir nutzen YouTube im erweiterten Datenschutzmodus. Dieser Modus bewirkt laut YouTube, dass YouTube keine Informationen über die Besucher auf dieser Website speichert, bevor diese sich das Video ansehen. Die Weitergabe von Daten an YouTube-Partner wird durch den erweiterten Datenschutzmodus hingegen nicht zwingend ausgeschlossen. So stellt YouTube – unabhängig davon, ob Sie sich ein Video ansehen – eine Verbindung zum Google DoubleClick-Netzwerk her.

Sobald Sie ein YouTube-Video auf unserer Website starten, wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird dem YouTube-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie YouTube, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem YouTube-Account ausloggen.

Des Weiteren kann YouTube nach Starten eines Videos verschiedene Cookies auf Ihrem Endgerät speichern. Mit Hilfe dieser Cookies kann YouTube Informationen über Besucher unserer Website erhalten. Diese Informationen werden u. a. verwendet, um Videostatistiken zu erfassen, die Anwenderfreundlichkeit zu verbessern und Betrugsversuchen vorzubeugen. Die Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen.

Gegebenenfalls können nach dem Start eines YouTube-Videos weitere Datenverarbeitungsvorgänge ausgelöst werden, auf die wir keinen Einfluss haben.

Die Nutzung von YouTube erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Weitere Informationen über Datenschutz bei YouTube finden Sie in deren Datenschutzerklärung unter: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Vimeo

Unsere Website nutzt Plugins des Videoportals Vimeo. Anbieter ist die Vimeo Inc., 555 West 18th Street, New York, New York 10011, USA.

Wenn Sie eine unserer mit einem Vimeo-Plugin ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern von Vimeo hergestellt. Dabei wird dem Vimeo-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Zudem erlangt Vimeo Ihre IP-Adresse. Dies gilt auch dann, wenn Sie nicht bei Vimeo eingeloggt sind oder keinen Account bei Vimeo besitzen. Die von Vimeo erfassten Informationen werden an den Vimeo-Server in den USA übermittelt.

Wenn Sie in Ihrem Vimeo-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie Vimeo, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem Vimeo-Account ausloggen.

Die Nutzung von Vimeo erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Weitere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Vimeo unter: https://vimeo.com/privacy.

Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt.

Google Maps

Diese Seite nutzt über eine API den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.

Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Google reCAPTCHA

Wir nutzen “Google reCAPTCHA” (im Folgenden “reCAPTCHA”) auf unseren Websites. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (“Google”).

Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf unseren Websites (z.B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z.B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet.

Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen.

Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA sowie die Datenschutzerklärung von Google entnehmen Sie folgenden Links: https://policies.google.com/privacy?hl=de und https://www.google.com/recaptcha/intro/android.html.

Analyse-Tools und Werbung

WordPress Stats

Diese Website nutzt das WordPress Tool Stats, um Besucherzugriffe statistisch auszuwerten. Anbieter ist die Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA.

WordPress Stats verwendet Cookies, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website erlauben. Die durch die Cookies generierten Informationen über die Benutzung unserer Website werden auf Servern in den USA gespeichert. Ihre IP-Adresse wird nach der Verarbeitung und vor der Speicherung anonymisiert.

“WordPress-Stats”-Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen.

Die Speicherung von “WordPress Stats”-Cookies und die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der anonymisierten Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

Sie können der Erhebung und Nutzung Ihrer Daten für die Zukunft widersprechen, indem Sie mit einem Klick auf diesen Link einen Opt-Out-Cookie in Ihrem Browser setzen: https://www.quantcast.com/opt-out/.

Wenn Sie die Cookies auf Ihrem Rechner löschen, müssen Sie den Opt-Out-Cookie erneut setzen.

Facebook Pixel

Unsere Website nutzt zur Konversionsmessung das Besucheraktions-Pixel von Facebook, Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (“Facebook”).

So kann das Verhalten der Seitenbesucher nachverfolgt werden, nachdem diese durch Klick auf eine Facebook-Werbeanzeige auf die Website des Anbieters weitergeleitet wurden. Dadurch können die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und Marktforschungszwecke ausgewertet werden und zukünftige Werbemaßnahmen optimiert werden.

Die erhobenen Daten sind für uns als Betreiber dieser Website anonym, wir können keine Rückschlüsse auf die Identität der Nutzer ziehen. Die Daten werden aber von Facebook gespeichert und verarbeitet, sodass eine Verbindung zum jeweiligen Nutzerprofil möglich ist und Facebook die Daten für eigene Werbezwecke, entsprechend der Facebook-Datenverwendungsrichtlinie verwenden kann. Dadurch kann Facebook das Schalten von Werbeanzeigen auf Seiten von Facebook sowie außerhalb von Facebook ermöglichen. Diese Verwendung der Daten kann von uns als Seitenbetreiber nicht beeinflusst werden.

Die Nutzung von Facebook-Pixel erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an effektiven Werbemaßnahmen unter Einschluss der sozialen Medien.

In den Datenschutzhinweisen von Facebook finden Sie weitere Hinweise zum Schutz Ihrer Privatsphäre: https://de-de.facebook.com/about/privacy/.

Sie können außerdem die Remarketing-Funktion “Custom Audiences” im Bereich Einstellungen für Werbeanzeigen unter https://www.facebook.com/ads/preferences/?entry_product=ad_settings_screen deaktivieren. Dazu müssen Sie bei Facebook angemeldet sein.

Wenn Sie kein Facebook Konto besitzen, können Sie nutzungsbasierte Werbung von Facebook auf der Website der European Interactive Digital Advertising Alliance deaktivieren: http://www.youronlinechoices.com/de/praferenzmanagement/.

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